Martin Reißig, Rentenberater

Experten für Sozialversicherung und Versorgungsausgleich

Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen rund um Rente, Statusfeststellung und Versorgungsausgleich in Hamburgs ältester Rentenberatungskanzlei seit über 50 Jahren.

Online: Allgemeine Beratung zu allen Themen bei Herrn Reißig

Online Beratung per Video oder Telefon bei Herrn Reißig
Allgemeine sozialversicherungsrechtliche Fragen, optimaler Rentenbeginn aller Versorgungssysteme, Rentenanträge, Prüfung von Rentenbescheiden, Versorgungsausgleich, Schwerbehinderung, Feststellung Pflegestufe, Statusfeststellung/Versicherungspflicht/Betriebsprüfung, berufsständische Versorgung, Beamtenversorgung, Widersprüche, Klagen vor dem Sozialgericht.
Es erfolgt keine steuerrechtliche Beratung.
Zeithonorar in Höhe des Kanzleistundensatzes; 239,49 netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von zurzeit 19 % = 284,99 € brutto. Abrechnung erfolgt nach angefangenen 10 Minuten.
Bei Beratungen zum optimalen Rentenbeginn mit Berechnungen der Versorgungen beträgt das Honorar pauschal 279,83 € netto bzw. 333,00 € brutto.
Bei Rentenanträgen beträgt das Nettohonorar eine halbe Bruttomonatsrente, mindestens jedoch 600 € netto bzw. 714,00 € brutto.
Rentenberater sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Versicherungsberater sind im Vermittlerregister eingetragen. Es handelt sich jeweils um eine geschützte Berufsbezeichnung. Beide Berufe dürfen keine Provisionen annehmen und beraten ausschließlich gegen Honorar. Damit ist sichergestellt, dass die Beratung neutral, unabhängig, ohne Verkaufs- oder Vermittlungsabsicht und ausschließlich im Interesse der Mandanten erfolgt.
Wer sich unsicher ist: Lieber einen Profi fragen, als Ansprüche zu verschenken. Auf Dauer ist das Honorar gut investiert. Zudem lässt sich das Honorar für die Rentenberatung bei der Steuer absetzen.

  • 60m

Allgemeine Beratung zu allen Themen. Persönlich am Spadenteich bei Herrn Reißig.

Persönliche Beratung am Spadenteich bei Herrn Reißig.
Allgemeine sozialversicherungsrechtliche Fragen, optimaler Rentenbeginn aller Versorgungssysteme, Rentenanträge, Prüfung von Rentenbescheiden, Versorgungsausgleich, Schwerbehinderung, Feststellung Pflegestufe, Statusfeststellung/Versicherungspflicht/Betriebsprüfung, berufsständische Versorgung, Beamtenversorgung, Widersprüche, Klagen vor dem Sozialgericht.
Es erfolgt keine steuerrechtliche Beratung.
Zeithonorar in Höhe des Kanzleistundensatzes; 239,49 netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von zurzeit 19 % = 284,99 € brutto. Abrechnung erfolgt nach angefangenen 10 Minuten.
Bei Beratungen zum optimalen Rentenbeginn mit Berechnungen der Versorgungen beträgt das Honorar pauschal 279,83 € netto bzw. 333,00 € brutto.
Bei Rentenanträgen beträgt das Nettohonorar eine halbe Bruttomonatsrente, mindestens jedoch 600 € netto bzw. 714,00 € brutto.
Rentenberater sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Versicherungsberater sind im Vermittlerregister eingetragen. Es handelt sich jeweils um eine geschützte Berufsbezeichnung. Beide Berufe dürfen keine Provisionen annehmen und beraten ausschließlich gegen Honorar. Damit ist sichergestellt, dass die Beratung neutral, unabhängig, ohne Verkaufs- oder Vermittlungsabsicht und ausschließlich im Interesse der Mandanten erfolgt.
Wer sich unsicher ist: Lieber einen Profi fragen, als Ansprüche zu verschenken. Auf Dauer ist das Honorar gut investiert. Zudem lässt sich das Honorar für die Rentenberatung bei der Steuer absetzen.

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